Musik in der Frühphase des KZ

Nach der sogenannten „Machtergreifung” stand für die Nationalsozialisten die schnellstmögliche „Ausschaltung” ihrer politischen Gegner im Vordergrund. Innerhalb kürzester Zeit wurden juristische Grundlagen geschaffen, mit deren Hilfe man die persönlichen Freiheitsrechte der Weimarer Verfassung aufhob. Hatte die Verordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg „zum Schutze des deutschen Volkes” vom 4. Februar 1933 die zeitlich zunächst noch begrenzte Verhängung von sogenannter „Schutzhaft” ermöglicht, setzte die am 28. Februar 1933, einen Tag nach dem Reichstagsbrand erlassene und als Ausnahmerecht für Ausnahmezeiten deklarierte „Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat” elementare Grundrechte außer Kraft: Zur „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte” konnte die „Schutzhaft” unbefristet von Exekutivorganen ohne Einschaltung der Gerichte ausgesprochen werden. Politisch legitimierter Terror entlud sich nun in zahlreichen Razzien und Verhaftungswellen.

„Schutzhaftabteilungen” und frühe Konzentrationslager

So kam es bereits wenige Wochen nach Hitlers Machtübernahme zur Errichtung von etwa 30 sogenannten „Schutzhaftabteilungen” in Polizei- und Justizgefängnissen sowie ungefähr 70 frühen Konzentrationslagern, die oftmals verharmlosend als Arbeitsdienst-, Ausweich-, Durchgangs-, Gefangenen-, Sammel-, Teil-, Übungs- oder Zweiglager bezeichnet worden waren. Mit all diesen Lagern bezweckten die Nationalsozialisten die Einschüchterung der Öffentlichkeit und die Beseitigung potentieller Störfaktoren, die sich der Errichtung des nationalsozialistischen Staates entgegenstellten. Allerdings waren diese frühen Lager noch nicht wie die ab 1936 entstehende, neue Generation von Konzentrationslagern (1936: Sachsenhausen, 1937: Buchenwald, 1938: Flossenbürg und Mauthausen, 1939: Ravensbrück, 1940: Neuengamme und Auschwitz) einer zentralen Behörde unterstellt. Statt dessen unterstanden die heute namentlich kaum noch bekannten Lager der Frühphase des KZ-Systems (z.B. Börgermoor, Brandenburg, Breslau-Dürgoy, Dachau, Esterwegen, Eutin, Fuhlsbüttel, Kemna, Kislau, Lichtenburg, Moringen, Neusustrum, Oranienburg, Sachsenburg, Sonnenburg) lokalen, regionalen und staatlichen Aufsichtsorganen, NS-Herrschaftsträgern oder Parteiformationen. Ähnlich uneinheitlich gestalteten sich die meist aus SA, SS oder Hilfspolizeiverbänden gebildeten Wachmannschaften sowie die Unterbringung in Polizei- und Justizgefängnissen, stillgelegten Betrieben, Arbeits- und Werkhäusern, Schlössern, Festungen, Militäreinrichtungen oder anderen Bauwerken und leerstehenden Gebäuden.

 

Auch die Belegungszahlen der im allgemeinen nach einigen Monaten wieder geschlossenen Lager variierten und betrugen meist einige Dutzend bis einige Hundert Häftlinge, nur in wenigen großen Lagern waren über 1000 Gefangene gleichzeitig interniert. Unter den KZ-Insassen befanden sich überwiegend Angehörige der Kategorie deutscher politischer Häftlinge: Funktionäre, Mitglieder und Anhänger linker Parteien und Gruppierungen, vor allem Kommunisten, daneben Sozialdemokraten und Gewerkschaftsangehörige. Gehörten in den ersten Wochen des Jahres 1933 80 bis 90 % aller „Schutzhäftlinge” der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) an, ging ihr Anteil insbesondere nach dem Verbot der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) sowie den damit verbundenen Aktionen Ende Juni stärker zurück und betrug im Sommer 1933 ca. 60 bis 70 % der damals mehr als 26.000 inhaftierten Menschen, unter denen Frauen noch die Ausnahme bildeten. Darüber hinaus wurden mehrere bürgerlich-konservative Politiker und Repräsentanten der Weimarer Republik interniert, aber auch Zeugen Jehovas, Geistliche, Demokraten aus dem liberalen und konservativen Spektrum, Pazifisten, Intellektuelle und sogar einige Anhänger der NSDAP.

 

Der Lageralltag selbst war geprägt von unzureichenden Lebensbedingungen, einem streng reglementierten Tagesablauf, aufreibender Zwangsarbeit, übersteigerten militärischen Prinzipien sowie einer entwürdigenden und terrorisierenden Behandlung der Gefangenen. Im Gegensatz zu den Konzentrationslagern späterer Jahre konnten die Gefangenen der Frühphase jedoch gewöhnlich nach mehreren Wochen auf ihre Freilassung hoffen. Und trotz Gewaltexzessen und vereinzelter Morde entwickelten sich erst die Konzentrationslager späterer Jahre von einem Instrument der Verfolgung zu Orten mit absichtsvoll tödlich gestalteten Haftbedingungen und der gezielten Vernichtung ganzer Häftlingsgruppen. Ohne einer gradlinigen Entwicklung das Wort reden zu wollen, übte man in der „Experimentalphase” der Jahre 1933/34 gleichwohl ein, was später zunehmend radikalisiert wurde und im Massenmord der Vernichtungslager endete.

Funktionen und Funktionalisierungen von Musik im Lageralltag

Dabei erstreckte sich das in den frühen Konzentrationslagern herrschende Klima der Gewalt nicht nur auf den körperlichen, sondern auch auf den geistig-seelischen Bereich. In diesem Zusammenhang bedienten sich Lagerkommandeure und Wachposten von Anfang an gezielt der Musik, um die Gefangenen psychisch zu brechen, ihnen ihre Würde und kulturelle Identität zu rauben, aber auch, weil man damit propagandistische Ziele verfolgte. Vielerorts mußten die Häftlinge schon bei der Ankunft im Lager verhaßte „vaterländische”, Soldaten- oder NS-Lieder anstimmen. Das befohlene Singen deutscher Volkslieder, aber auch schlüpfriger, antisemitischer oder in sonstiger Weise diskriminierender Lieder beim Marschieren, beim Exerzieren, beim Antreten oder bei anderen Gelegenheiten gehörte hingegen zu den täglichen Lagerritualen. Mit diesem Singen-Müssen bezweckten die Wachposten die Disziplinierung ihrer wehrlosen politischen Gegner nach militärischem Vorbild, aber auch deren Verspottung und Demütigung. Selbst vertraute und an sich harmlose Lieder wurden unter den extremen KZ-Bedingungen zu einem Mittel der Unterdrückung und der Gewalt, das sich wegen der Kombination von physischer Anstrengung und psychischer Demütigung auf Körper und Geist bezog.

 

In anderen Lagern, etwa im KZ Esterwegen, wurden sogar Lagerchöre und Lagerkapellen aus Inhaftierten zusammengestellt, die Konzerte gaben, um Folterungen zu übertönen. Hauptsächlich dienten derartige Ensembles jedoch dazu, die Zivilbevölkerung oder Besuchskommissionen über den wahren Zweck der Lager zu täuschen. Musikalische Propagandamaßnahmen richteten sich jedoch nicht nur auf die Beeinflussung und Kontrolle der öffentlichen Meinung, sondern zielten unter Einsatz modernster Massenmedien auch nach innen, auf die Manipulation der Gefangenen. Diesbezüglich war es in einigen frühen Konzentrationslagern üblich, zur Einschüchterung und Indoktrination der „Schutzhäftlinge” Lautsprecherübertragungen einzusetzen.

 

Wie Musik auf Befehl den Tagesablauf in den frühen Konzentrationslagern entscheidend prägte, so gehörte auch das Musizieren der Inhaftierten aus Eigeninitiative von Anfang an zum Lageralltag. Dennoch darf die Vielzahl entsprechender Belege nicht zur Annahme verleiten, daß dies eine Selbstverständlichkeit darstellte – Musik gehörte nur dann zu den Alltäglichkeiten der Konzentrationslager, wenn sie von den Gefangenen auf Befehl der Bewacher ausgeübt wurde. Demgegenüber blieben die Gelegenheiten, aus Freiwilligkeit zu musizieren bzw. Aufführungen von Musik beizuwohnen, stets rar; meist konnte nur in der sogenannten „Freizeit” musiziert werden, also in den wenigen arbeitsfreien Stunden nach dem Abendappell oder an den meist arbeitsfreien Sonntagen. In einem von Inhumanität bestimmten Lageralltag erlangten solche musikalischen Aktivitäten daher eine um so größere Geltung für die Häftlinge. So half die Musik, an konkrete Situationen gebundene Gefühlsregungen auszudrücken und zu bewältigen, so daß ihr Gebrauchswert und nicht die ästhetische Qualität im Vordergrund stand. Andererseits beruhte die tiefe emotionale Wirkung der Musik nicht zuletzt auf symbolischen Bedeutungen, ethisch-humanen oder künstlerisch-ästhetischen Werten, die einzelne Musikstücke implizierten und in einem spezifischen Kontext entfalteten.

 

Als ursprünglichste musikalische Äußerung stand das einstimmige unbegleitete Singen von Liedern im Vordergrund. Gerade spontaner Gesang erforderte keinerlei Vorbereitungen und konnte bei Gefahr durch herannahende Wachposten sofort abgebrochen werden, ohne verräterische Spuren zu hinterlassen. Im allgemeinen wurde beim Singen auf bekannte Weisen zurückgegriffen, die für die Gefangenen eine Brücke zu der Zeit vor ihrer Inhaftierung schlugen. Daher erklangen in den frühen Konzentrationslagern überwiegend jene Lieder, welche die Gefangenen in der Schule, beim Militär, von Freunden oder in Vereinen erlernt hatten, z.B. traditionelle Volkslieder, Heimatlieder oder Lieder der Jugendbewegung, die für die deutschen politischen Häftlinge den prägendsten musikalischen Einfluß darstellten. Freilich konnten selbst Lieder mit unscheinbaren Inhalten allein durch den Gebrauch in einem KZ eine ganz andere Bedeutung erlangen. Darüber hinaus wurden auch andere Liedgattungen gepflegt, z.B. zeitgenössische Lieder und Schlager. Gesungen wurde aber nicht nur als „Freizeitbeschäftigung”, wenn die Situation im Lager verhältnismäßig entspannt war. Dies wird am Beispiel der politischen Lieder und der Lieder der Arbeiterbewegung deutlich. Sie konnten in der Regel nur heimlich erklingen und waren besonders wichtig für die kulturelle Identität vieler Inhaftierter, die damals ja mehrheitlich der politischen Arbeiterbewegung angehörten. Hinzu traten die in den Konzentrationslagern neu entstandenen Lieder wie das „Moorsoldatenlied”, in denen der Selbstbehauptungswillen der Häftlinge zum Ausdruck kam.

 

Gegenüber dem Singen bildeten Instrumental- und Vokalensembles in den frühen Konzentrationslagern die Ausnahme. Musikinstrumente gab es kaum; nur vereinzelt hatten Häftlinge die Erlaubnis erhalten, sich ein Instrument ins Lager nachsenden zu lassen, in Ausnahmefällen wurden diese dort selbst angefertigt. Wenn überhaupt, dann waren in den Lagern vor allem die in der Jugendbewegung als Volksmusikinstrumente geschätzten Gitarren (auch Klampfen genannt) und Mandolinen, ferner Geigen anzutreffen. Sie wurden gewöhnlich zur Begleitung des gemeinsamen Singens herangezogen. Man musizierte aber auch solistisch oder in kleinen, spontan gebildeten Instrumentalgruppen, die Musikeinlagen zum Programm verschiedener Veranstaltungen beisteuerten.

 

Denn ungeachtet des eingeschränkten Handlungsspielraums und der extremen Lagersituation gelang es den Häftlingen bereits in den frühen Konzentrationslagern, weitgehend eigenverantwortlich Veranstaltungen mit Musik zu realisieren. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung geschah dies jedoch nur dann illegal, wenn die Inhalte politischer Natur waren oder anderweitigen Verboten entgegenstanden. Dann mußte unter der ständigen Gefahr der Entdeckung und Bestrafung musiziert werden. Ein Großteil solcher Darbietungen organisierten die Gefangenen hingegen mit ausdrücklicher Erlaubnis oder aber mit Duldung des Wachpersonals. Andere musikalische Aktivitäten spielten sich wiederum in einer halblegalen Grauzone ab, für die sich die Wachposten nicht weiter interessierten, so lange der Lagerbetrieb nicht gestört wurde. Oft fanden Aufführungen in einer Unterkunftsbaracke statt, d.h. in einem Block mit einer größeren Zahl an Beteiligten. Diese Blockveranstaltungen (block performances) erforderten gewisse organisatorische Vorbereitungen und setzten sich im allgemeinen aus Vorträgen, kleinen Darbietungen und Gesangseinlagen, teilweise mit Instrumentalbegleitung zusammen. Sie wurden meist nach „Feierabend” abgehalten, wenn sich die SS-Männer aus dem Lager zurückgezogen hatten und die Inhaftierten im großen und ganzen unbeachtet blieben. Private, improvisierte Feiern veranstaltete man an Geburtstagen, bei Entlassungen oder sonstigen persönlichen Ehrentagen. Demgegenüber konnten politisch motivierte Blockveranstaltungen nur konspirativ abgehalten werden. Solche illegalen Feiern wurden in vertrautem Kreis an Gedenktagen der Arbeiterbewegung, z.B. am 1. Mai oder an den Todestagen wichtiger Arbeiterführer in Räumen durchgeführt, die man durch Wachen abgesichert hatte.

 

Andererseits gab es in mehreren frühen Konzentrationslagern Weihnachtsfeiern, Kabarettabende oder Konzerte, aber auch Veranstaltungen, die sich formal an Zirkusaufführungen, Bunten Abenden oder Varietéprogrammen orientierten. Sie setzten sich in der Regel aus gemischten Darbietungen mit vokalen oder instrumentalen Musikeinlagen zusammen. Diese zentralen Lagerveranstaltungen (camp performances) waren allen Inhaftierten zugänglich und da sie mit einigem organisatorischen Aufwand und unter Beteiligung vieler Mitwirkender durchgeführt wurden, konnten sie nicht wie so manche Blockveranstaltung vor der SS verheimlicht werden. Deshalb fanden sie gewöhnlich mit Duldung oder ausdrücklicher Genehmigung der Kommandantur statt. Damit verfolgte die Lagerleitung einen doppelten Zweck: Zum einen wollte man durch diese Zugeständnisse Unruhen unter den Inhaftierten vorbeugen, zum anderen dem als Zuschauer häufig anwesenden Lagerpersonal etwas Abwechslung von seinem Wachdienst verschaffen. Außerdem zensierten die Kommandanturen des öfteren Programme und Texte.

 

Praktische und mittelbare Hilfestellungen für solche Lagerveranstaltungen leisteten illegale Häftlingskomitee, die sich in mehreren Lagern gebildet hatten und im Untergrund wirkten. Am stärksten war ihre Realisierung jedoch vom Wohlwollen der zuständigen Funktionshäftlinge abhängig, die deshalb großen Einfluß auf das Kulturleben ausübten. Denn ohne ihr Einverständnis war es kaum möglich, die notwendigen Voraussetzungen (z.B. Räumlichkeiten, Materialien) zu schaffen, kritische Inhalte in den Programmen zu präsentieren oder verbotenes zu decken. Als Lager-, Baracken-, Block- oder Stubenälteste bildeten die Funktionshäftlinge (auch Häftlings­funktionäre) die sogenannte „Häftlingsselbstverwaltung”, die für alle Geschehnisse in ihrem Zuständigkeitsbereich gegenüber der Lagerleitung verantwortlich war. Im Gegensatz zu den Konzentrationslagern späterer Jahre zählten die meisten Funktionshäftlinge der Frühphase zu den politischen Gefangenen und stellten Vertrauensleute der Inhaftierten dar, welche die ihnen von der Lagerleitung übertragene Macht und Strafgewalt nur selten mißbrauchten. Insgesamt zielten die von den Inhaftierten innerhalb dieser Rahmenbedingungen selbst organisierten Block- und Lagerveranstaltungen auf eine Stärkung der Gemeinschaft und des Kampfeswillens und hatten eine primär sozialintegrative Funktion. Gleichzeitig rekonstruierten sie im Lager unter völlig veränderten Voraussetzungen Rituale und Verhaltensweisen, die der Gruppenkultur der politischen Arbeiterbewegung angehörten (Arbeiterlieder, Gedenkfeiern, Chöre etc.), welche die Nationalsozialisten mit ihren Trägern zu zerstören suchte.

Sources

 

see article „Musik im KZ Börgermoor”

see article „ ,Zirkus Konzentrazani’ im KZ Börgermoor”

see article „Das ,Moorsoldatenlied’ (,Song of the Peat Bog Soldiers’/,Le Chant des Marais’): Teil 1: Entstehung und Bedeutung”

see article „Das ,Moorsoldatenlied’ (,Song of the Peat Bog Soldiers‘/,Le Chant des Marais’): Teil 2: Verbreitung und internationale Popularisierung”

see article „Musikbeschallungen über Lautsprecher im KZ Dachau“

see article „Das ‚singende und spielende Konzentrationslager Oranienburg’: Musik als Propagandainstrument im KZ Oranienburg“

see article „Instrument of Terror and Instrument of Survival: Music in the Concentration Camps”

see table „The Concentration Camp System of the ,Third Reich’ „

Benz, Wolfgang / Distel, Barbara (Hg.): Der Ort des Terrors: Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Bd. 2: Frühe Lager, Dachau, Emslandlager. München : Beck, 2005

Dieckmann, Christoph / Herbert, Ulrich / Orth, Karin (Hg.): Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. Entwicklung und Struktur. 2 Bde. Göttingen 1998.

Drobisch, Klaus / Wieland, Günther: System der NS-Konzentrationslager 1933–1939. Berlin 1993.

Fackler, Guido: „Des Lagers Stimme” – Musik im KZ. Alltag und Häftlingskultur in den Konzentrationslagern 1933 bis 1936. Mit einer Darstellung der weiteren Entwicklung bis 1945 und einer Biblio-/Mediographie (DIZ-Schriften, Bd. 11). Bremen: Edition Temmen, 2000.

Fackler, Guido: Music in Concentration Camps 1933–1945. In: Music and Politics. Online: lukema.net/map/ (first issue 2007).

Orth, Karin: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Eine politische Organisationsgeschichte. Hamburg 1999.

Schwarz, Gudrun: Die nationalsozialistischen Lager. Frankfurt a. M. / New York 1990; 2., überarbeitete Aufl. Frank-furt a. M. 1996.